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Ungleiches Entgelt von Frauen und Männern hat viel öffentliche Aufmerksamkeit erfahren, das zeigen die Diskussionen und Aktivitäten zum 8. März und am Equal Pay Day. Doch das Thema muss ganzjährig auf der Tagesordnung bleiben. Deshalb starten wir heute mit unserem "Newsletter zur Entgeltgleichheit". Wir wollen Anregungen für die betriebliche Praxis, die Rechtsberatung und die oder Tarifpolitik geben. Sie lesen in den künftigen Ausgaben, welche neuen Entwicklungen es zum Thema gibt, erhalten aktuelle Literaturtipps und wichtige Links. Wir führen Interviews mit Expert/innen, die Hinweise zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit liefern. Haben Sie Anregungen, Informationen über eigene Aktivitäten oder Kritik?
Über einen regen Austausch freuen sich
Dr. Karin Tondorf und Dr. Andrea Jochmann-Döll


Newsletter als pdf, auch zum download [352 KB]



 
17. Newsletter für Entgeltgleichheit vom 14.03.2017

 
von Dr. Karin Tondorf und Dr. Andrea Jochmann-Döll
   
Newsletter als PDF •  eg-check.de in Mecklenburg-Vorpommern
•  Entgelttransparenzgesetz auf dem Weg
•  Ein neues Prüfinstrumentarium: gb-check
•  ADS fördert weitere Prüfungen im Jahr 2017
•  Mit dem Zweiten verdienst du weniger! Aber warum?
•  Literaturtipps
•  Impressum



eg-check.de in Mecklenburg-Vorpommern
Strukturelle Unterschiede zur Entgelt(un)gleichheit sind für das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern Anlass, der Entgeltdiskriminierung mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken. Das Modellprojekt "Selbstverständnis Entgeltgleichheit" soll dazu einen Beitrag leisten und für das Thema Lohngerechtigkeit sensibilisieren. Neben der Öffentlichkeitsarbeit steht die Beratung und Begleitung von klein- und mittelständischen Unternehmen der Region im Mittelpunkt. Mit Hilfe der wissenschaftlich fundierten Instrumente des eg-check.de werden in den Unternehmen Entgelt-Checks durchgeführt. Die Ergebnisse bilden die Basis für die Entwicklung und Umsetzung gezielter Maßnahmen für mehr Entgeltgleichheit, Veränderungsprozesse werden gestaltet und evaluiert. Hier geht's zur Homepage. Kontaktperson ist
Diana Wienbrandt, Tel. 0395 5584039, diana-wienbrandt@isbw.de



Entgelttransparenzgesetz auf dem Weg
Bisher sind die Reaktionen auf den Entwurf zum Entgelttransparenzgesetz gemischt: Während die Arbeitgeber-Verbände Erleichterung signalisieren, reagieren Gewerkschaften und Organisationen, die die Interessen von Frauen vertreten, mit Enttäuschung bis Ablehnung. Änderungen am Gesetzentwurf kann nun noch der Bundestag im Rahmen der 2. und 3. Lesung am 31.3.2017 beschließen. Es ist offen, ob das Gesetz in der jetzigen Entwurfsfassung wie geplant am 1.6.2017 in Kraft treten wird. Auch wir nahmen kritisch zum Gesetzentwurf Stellung (s. Newsletter Nr. 16). Lesen Sie in der Anlage 1, welche Regelungen aus unserer Sicht geändert werden müssten, weil sie bestehende Rechte einschränken oder ineffektiv sind.
   

Ein neues Prüfinstrumentarium: gb-check
Wer die Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Bereich Arbeit prüfen will, kann bald ein neues Prüfinstrumentarium nutzen: den Gleichbehandlungs-check, gb-check. Er ergänzt eg-check.de, bei dem es um die Entgeltgleichheit geht. Bei gb-check können die Themen Stellenausschreibung, Personalauswahl, betriebliche Weiterbildung, Beurteilungen, Arbeitszeit und Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen analysiert werden. Von Andrea Jochmann-Döll, Karin Tondorf und Andrea-Hilla Carl wurden hierzu 16 neue Prüfwerkzeuge entwickelt und in 11 Pilotunternehmen getestet. Das EU-Projekt wird zusammen mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) und dem Harriet Taylor Mill-Institut der Hochschule für Wirtschaft und Recht durchgeführt. Näheres hierzu auf der Homepage der ADS. Am 3. Mai wird gb-check in Berlin der Öffentlichkeit präsentiert. Das vorläufige Programm finden Sie als Anlage 2. Anmeldungen bitte an charlotte.kastner@ads.bund.de .
   

ADS fördert weitere Prüfungen im Jahr 2017
Vier Unternehmen und Verwaltungen erhalten am 16. März 2017 Zertifikate von der Antidiskriminerungsstelle des Bundes, weil sie im Jahr 2016 die Entgeltgleichheit mit eg-check.de überprüft haben. Und auch im Jahr 2017 wird es wieder die Möglichkeit geben, Benachteiligungen im eigenen Hause aufzuspüren, und dabei eine Förderung der ADS in Anspruch zu nehmen. Es kann entweder die Entgeltgleichheit mit eg-check.de oder die Gleichbehandlung bei Arbeit und Beschäftigung mit gb-check geprüft werden. Bewerbungsschluss für die Förderung ist der 19. Mai 2017.
Nähere Informationen liefert die Anlage 3.
   

Mit dem Zweiten verdienst du weniger! Aber warum?
Birte Meier erhält als Journalistin für Frontal 21 beim ZDF weniger Gehalt als (mindestens) ein männlicher Kollege. Das Arbeitsgericht Berlin hat jedoch ihre Klage abgewiesen, weil die Tätigkeiten nicht vergleichbar seien. Denn Birte Meier arbeitete als sogenannte "Feste Freie" Mitarbeiterin, während ihr Vergleichskollege in einem festen Beschäftigungsverhältnis war. Deshalb fehle die Vergleichsgrundlage. Wir sind der Ansicht, dass diese Auffassung dem europarechtlichen Arbeitnehmerbegriff widerspricht und erläutern dies ausführlich in der Anlage 4. Auch der Deutsche Juristinnenbund hat in seiner Stellungnahme zu dem Urteil des Arbeitsgerichts auf die europarechtliche Begriffsdefinition hingewiesen. Sie finden sie hier.
   

Literaturtipps
•  Viele haben ihn in englischer Sprache genutzt, nun ist er auch auf deutsch erschienen: der Leitfaden der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur genderneutralen Tätigkeitsbewertung. Er gibt wichtige praxisorientierte Hinweise zur Auswahl der zu vergleichenden Tätigkeiten, zu Verfahren der Arbeitsbewertung, zu Gewichtungen und vielem anderen mehr. Download hier.

•  Equinet, das europäische Netzwerk nationaler Gleichbehandlungsstellen, hat eine Broschüre herausgegeben (in englisch), in der alles Wissenswerte rund um eine Entgeltgleichheitsklage auf der Grundlage des Europäischen Rechts zusammengestellt ist: Welche Daten erforderlich sind und wie man sie bekommt; welche Informationen vom Arbeitgeber benötigt werden; wie die Beweisführung aufgebaut sein muss und welche Gegenargumente vom Europäischen Gerichtshof nicht akzeptiert wurden.
Bestellung und Download hier.

•  Rechtzeitig zum diesjährigen Internationalen Frauentag erschienen: Das Gutachten zum Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. Das Gutachten betrachtet die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Erwerbsarbeit, Pflege, Kinderbetreuung und Hausarbeit. Aussagen zur Entgeltgleichheit finden sich ab Seite 66. Der gesamte Bericht und erstmals auch zusammenfassende Themenblätter zum Gutachten finden sich hier.
   
Impressum  
Dr. Karin Tondorf (V.i.S.d.P.)
Forschung & Beratung
zu Entgelt- und Gleichstellungspolitik
Am Waldessaum 8
14554 Seddiner See
T. 033201.45056
karintondorf@t-online.de
www.karin-tondorf.de
Dr. Andrea Jochmann-Döll            
GEFA
Forschung und Beratung
Am Gerichtshaus 73
45257 Essen
T. 0201.4868037
jochmann-doell@gefa-forschung-beratung.de
www.gefa-forschung-beratung.de
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