Ungleiches Entgelt von Frauen und Männern hat viel öffentliche Aufmerksamkeit erfahren, das zeigen die Diskussionen und Aktivitäten zum 8. März und am Equal Pay Day. Doch das Thema muss ganzjährig auf der Tagesordnung bleiben. Deshalb starten wir heute mit unserem "Newsletter zur Entgeltgleichheit". Wir wollen Anregungen für die betriebliche Praxis, die Rechtsberatung und die oder Tarifpolitik geben. Sie lesen in den künftigen Ausgaben, welche neuen Entwicklungen es zum Thema gibt, erhalten aktuelle Literaturtipps und wichtige Links. Wir führen Interviews mit Expert/innen, die Hinweise zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit liefern. Haben Sie Anregungen, Informationen über eigene Aktivitäten oder Kritik?
Über einen regen Austausch freuen sich
Dr. Karin Tondorf und Dr. Andrea Jochmann-Döll
Newsletter als pdf, auch zum download [352 KB]
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17. Newsletter für Entgeltgleichheit
vom 14.03.2017 |
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von
Dr.
Karin Tondorf und Dr. Andrea Jochmann-Döll |
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Newsletter als PDF |
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eg-check.de in
Mecklenburg-Vorpommern
Strukturelle Unterschiede zur
Entgelt(un)gleichheit sind für das Ministerium für Soziales,
Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
Anlass, der Entgeltdiskriminierung mit gezielten Maßnahmen
entgegenzuwirken. Das Modellprojekt "Selbstverständnis
Entgeltgleichheit" soll dazu einen Beitrag leisten und für
das Thema Lohngerechtigkeit sensibilisieren. Neben der
Öffentlichkeitsarbeit steht die Beratung und Begleitung von
klein- und mittelständischen Unternehmen der Region im
Mittelpunkt. Mit Hilfe der wissenschaftlich fundierten
Instrumente des eg-check.de werden in den Unternehmen
Entgelt-Checks durchgeführt. Die Ergebnisse bilden die Basis
für die Entwicklung und Umsetzung gezielter Maßnahmen für
mehr Entgeltgleichheit, Veränderungsprozesse werden
gestaltet und evaluiert. Hier geht's zur
Homepage. Kontaktperson ist
Diana Wienbrandt, Tel. 0395
5584039,
diana-wienbrandt@isbw.de |
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Entgelttransparenzgesetz auf dem Weg
Bisher sind die Reaktionen auf den Entwurf zum
Entgelttransparenzgesetz gemischt: Während die
Arbeitgeber-Verbände Erleichterung signalisieren, reagieren
Gewerkschaften und Organisationen, die die Interessen von
Frauen vertreten, mit Enttäuschung bis Ablehnung. Änderungen
am Gesetzentwurf kann nun noch der Bundestag im Rahmen der
2. und 3. Lesung am 31.3.2017 beschließen. Es ist offen, ob
das Gesetz in der jetzigen Entwurfsfassung wie geplant am
1.6.2017 in Kraft treten wird. Auch wir nahmen kritisch zum
Gesetzentwurf Stellung (s. Newsletter Nr. 16). Lesen Sie in
der
Anlage 1, welche Regelungen aus unserer Sicht geändert
werden müssten, weil sie bestehende Rechte einschränken oder
ineffektiv sind. |
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Ein neues
Prüfinstrumentarium: gb-check
Wer die Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Bereich
Arbeit prüfen will, kann bald ein neues Prüfinstrumentarium
nutzen: den Gleichbehandlungs-check, gb-check. Er ergänzt
eg-check.de, bei dem es um die Entgeltgleichheit geht. Bei
gb-check können die Themen Stellenausschreibung,
Personalauswahl, betriebliche Weiterbildung, Beurteilungen,
Arbeitszeit und Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
analysiert werden. Von Andrea Jochmann-Döll, Karin Tondorf
und Andrea-Hilla Carl wurden hierzu 16 neue Prüfwerkzeuge
entwickelt und in 11 Pilotunternehmen getestet. Das
EU-Projekt wird zusammen mit der Antidiskriminierungsstelle
des Bundes (ADS) und dem Harriet Taylor Mill-Institut der
Hochschule für Wirtschaft und Recht durchgeführt. Näheres
hierzu auf der
Homepage der ADS. Am 3. Mai wird gb-check in Berlin der
Öffentlichkeit präsentiert. Das vorläufige Programm finden
Sie als
Anlage 2. Anmeldungen bitte an
charlotte.kastner@ads.bund.de . |
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ADS fördert weitere
Prüfungen im Jahr 2017
Vier Unternehmen und Verwaltungen erhalten am 16. März 2017
Zertifikate von der Antidiskriminerungsstelle des Bundes,
weil sie im Jahr 2016 die Entgeltgleichheit mit eg-check.de
überprüft haben. Und auch im Jahr 2017 wird es wieder die
Möglichkeit geben, Benachteiligungen im eigenen Hause
aufzuspüren, und dabei eine Förderung der ADS in Anspruch zu
nehmen. Es kann entweder die Entgeltgleichheit mit
eg-check.de oder die Gleichbehandlung bei Arbeit und
Beschäftigung mit gb-check geprüft werden. Bewerbungsschluss
für die Förderung ist der 19. Mai 2017.
Nähere Informationen liefert die
Anlage 3. |
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Mit dem Zweiten verdienst
du weniger! Aber warum?
Birte Meier erhält als Journalistin für Frontal 21 beim ZDF
weniger Gehalt als (mindestens) ein männlicher Kollege. Das
Arbeitsgericht Berlin hat jedoch ihre Klage abgewiesen, weil
die Tätigkeiten nicht vergleichbar seien. Denn Birte Meier
arbeitete als sogenannte "Feste Freie" Mitarbeiterin,
während ihr Vergleichskollege in einem festen
Beschäftigungsverhältnis war. Deshalb fehle die
Vergleichsgrundlage. Wir sind der Ansicht, dass diese
Auffassung dem europarechtlichen Arbeitnehmerbegriff
widerspricht und erläutern dies ausführlich in der
Anlage 4. Auch der Deutsche Juristinnenbund hat in
seiner Stellungnahme zu dem Urteil des Arbeitsgerichts auf
die europarechtliche Begriffsdefinition hingewiesen. Sie
finden sie hier. |
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Literaturtipps
• Viele haben ihn in englischer Sprache genutzt, nun ist er
auch auf deutsch erschienen: der Leitfaden der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur
genderneutralen Tätigkeitsbewertung. Er gibt wichtige
praxisorientierte Hinweise zur Auswahl der zu vergleichenden
Tätigkeiten, zu Verfahren der Arbeitsbewertung, zu
Gewichtungen und vielem anderen mehr.
Download hier.
• Equinet, das europäische Netzwerk nationaler
Gleichbehandlungsstellen, hat eine Broschüre herausgegeben
(in englisch), in der alles Wissenswerte rund um eine
Entgeltgleichheitsklage auf der Grundlage des Europäischen
Rechts zusammengestellt ist: Welche Daten erforderlich sind
und wie man sie bekommt; welche Informationen vom
Arbeitgeber benötigt werden; wie die Beweisführung aufgebaut
sein muss und welche Gegenargumente vom Europäischen
Gerichtshof nicht akzeptiert wurden.
Bestellung und Download hier.
• Rechtzeitig zum diesjährigen Internationalen Frauentag
erschienen: Das Gutachten zum Zweiten Gleichstellungsbericht
der Bundesregierung. Das Gutachten betrachtet die
gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Erwerbsarbeit,
Pflege, Kinderbetreuung und Hausarbeit. Aussagen zur
Entgeltgleichheit finden sich ab Seite 66. Der gesamte
Bericht und erstmals auch zusammenfassende Themenblätter zum
Gutachten finden sich
hier. |
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Impressum |
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Dr. Karin Tondorf (V.i.S.d.P.)
Forschung & Beratung
zu Entgelt- und Gleichstellungspolitik
Am Waldessaum 8
14554 Seddiner See
T. 033201.45056
karintondorf@t-online.de
www.karin-tondorf.de |
Dr. Andrea Jochmann-Döll
GEFA
Forschung und Beratung
Am Gerichtshaus 73
45257 Essen
T. 0201.4868037
jochmann-doell@gefa-forschung-beratung.de
www.gefa-forschung-beratung.de
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