Nicht jede Form der Entgeltdiskriminierung ist auf
den ersten Blick erkennbar. Dies gilt besonders für die Bewertung von
Arbeit, denn auf den ersten Blick geschlechtsneutral formulierte
Bestimmungen können diskriminierende Auswirkungen für Frauen haben. So
werden in Tarifverträgen manchmal Merkmale, die eher von Männern
erfüllt werden, wie z.B. schwere körperliche Arbeit, Verantwortung für
Maschinen oder Finanzen anders gewichtet und damit entlohnt als z.B.
das Merkmal Verantwortung für Menschen, das typischerweise von Frauen
erfüllt wird.
Um die Tarifparteien bei der Anwendung des Grundsatzes "Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit" zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Familie und Senioren, Frauen und Jugend den Leitfaden "Entgeltgleichheit - Fair p(l)ay" neu aufgelegt. Die Broschüre gibt Hinweise darauf, wo "Einfallstore" für mittelbare Diskriminierung zu suchen sind und wie sie geschlossen werden können. |