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17. Newsletter für
Entgeltgleichheit vom 14.03.2017 |
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von Dr. Karin Tondorf
und Dr.
Andrea Jochmann-Döll |
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Newsletter als PDF |
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eg-check.de
in
Mecklenburg-Vorpommern
Strukturelle Unterschiede zur
Entgelt(un)gleichheit sind für das
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung
Mecklenburg-Vorpommern Anlass, der Entgeltdiskriminierung mit gezielten
Maßnahmen entgegenzuwirken. Das Modellprojekt "Selbstverständnis
Entgeltgleichheit" soll dazu einen Beitrag leisten und für das Thema
Lohngerechtigkeit sensibilisieren. Neben der Öffentlichkeitsarbeit
steht die Beratung und Begleitung von klein- und mittelständischen
Unternehmen der Region im Mittelpunkt. Mit Hilfe der wissenschaftlich
fundierten Instrumente des eg-check.de werden in den Unternehmen
Entgelt-Checks durchgeführt. Die Ergebnisse bilden die Basis für die
Entwicklung und Umsetzung gezielter Maßnahmen für mehr
Entgeltgleichheit, Veränderungsprozesse werden gestaltet und evaluiert.
Hier geht's zur
Homepage. Kontaktperson ist Diana Wienbrandt, Tel. 0395 5584039, diana-wienbrandt@isbw.de
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Entgelttransparenzgesetz
auf dem Weg
Bisher sind die Reaktionen auf den Entwurf zum Entgelttransparenzgesetz
gemischt: Während die Arbeitgeber-Verbände Erleichterung signalisieren,
reagieren Gewerkschaften und Organisationen, die die Interessen von
Frauen vertreten, mit Enttäuschung bis Ablehnung. Änderungen am
Gesetzentwurf kann nun noch der Bundestag im Rahmen der 2. und 3.
Lesung am 31.3.2017 beschließen. Es ist offen, ob das Gesetz in der
jetzigen Entwurfsfassung wie geplant am 1.6.2017 in Kraft treten wird.
Auch wir nahmen kritisch zum Gesetzentwurf Stellung (s. Newsletter Nr.
16). Lesen Sie in der Anlage 1,
welche Regelungen aus unserer Sicht geändert werden müssten, weil sie
bestehende Rechte einschränken oder ineffektiv sind. |
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Ein neues
Prüfinstrumentarium: gb-check
Wer die Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Bereich Arbeit
prüfen will, kann bald ein neues Prüfinstrumentarium nutzen: den
Gleichbehandlungs-check, gb-check. Er ergänzt eg-check.de, bei dem es
um die Entgeltgleichheit geht. Bei gb-check können die Themen
Stellenausschreibung, Personalauswahl, betriebliche Weiterbildung,
Beurteilungen, Arbeitszeit und Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
analysiert werden. Von Andrea Jochmann-Döll, Karin Tondorf und
Andrea-Hilla Carl wurden hierzu 16 neue Prüfwerkzeuge entwickelt und in
11 Pilotunternehmen getestet. Das EU-Projekt wird zusammen mit der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) und dem Harriet Taylor
Mill-Institut der Hochschule für Wirtschaft und Recht durchgeführt.
Näheres hierzu auf der
Homepage der ADS. Am 3. Mai wird gb-check in Berlin der
Öffentlichkeit präsentiert. Das vorläufige Programm finden Sie als Anlage 2. Anmeldungen bitte
an
charlotte.kastner@ads.bund.de . |
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ADS
fördert weitere
Prüfungen im Jahr 2017
Vier Unternehmen und Verwaltungen erhalten am 16. März 2017 Zertifikate
von der Antidiskriminerungsstelle des Bundes, weil sie im Jahr 2016 die
Entgeltgleichheit mit eg-check.de überprüft haben. Und auch im Jahr
2017 wird es wieder die Möglichkeit geben, Benachteiligungen im eigenen
Hause aufzuspüren, und dabei eine Förderung der ADS in Anspruch zu
nehmen. Es kann entweder die Entgeltgleichheit mit eg-check.de oder die
Gleichbehandlung bei Arbeit und Beschäftigung mit gb-check geprüft
werden. Bewerbungsschluss für die Förderung ist der 19. Mai 2017.
Nähere Informationen liefert die Anlage 3. |
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Mit
dem Zweiten verdienst du
weniger! Aber warum?
Birte Meier erhält als Journalistin für Frontal 21 beim ZDF weniger
Gehalt als (mindestens) ein männlicher Kollege. Das Arbeitsgericht
Berlin hat jedoch ihre Klage abgewiesen, weil die Tätigkeiten nicht
vergleichbar seien. Denn Birte Meier arbeitete als sogenannte "Feste
Freie" Mitarbeiterin, während ihr Vergleichskollege in einem festen
Beschäftigungsverhältnis war. Deshalb fehle die Vergleichsgrundlage.
Wir sind der Ansicht, dass diese Auffassung dem europarechtlichen
Arbeitnehmerbegriff widerspricht und erläutern dies ausführlich in der Anlage 4. Auch der Deutsche
Juristinnenbund hat in seiner Stellungnahme zu dem Urteil des
Arbeitsgerichts auf die europarechtliche Begriffsdefinition
hingewiesen. Sie finden sie hier. |
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Literaturtipps
• Viele haben ihn in englischer Sprache genutzt, nun ist er auch
auf deutsch erschienen: der Leitfaden der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) zur genderneutralen Tätigkeitsbewertung. Er
gibt wichtige praxisorientierte Hinweise zur Auswahl der zu
vergleichenden Tätigkeiten, zu Verfahren der Arbeitsbewertung, zu
Gewichtungen und vielem anderen mehr.
Download hier.
• Equinet, das europäische Netzwerk nationaler
Gleichbehandlungsstellen, hat eine Broschüre herausgegeben (in
englisch), in der alles Wissenswerte rund um eine
Entgeltgleichheitsklage auf der Grundlage des Europäischen Rechts
zusammengestellt ist: Welche Daten erforderlich sind und wie man sie
bekommt; welche Informationen vom Arbeitgeber benötigt werden; wie die
Beweisführung aufgebaut sein muss und welche Gegenargumente vom
Europäischen Gerichtshof nicht akzeptiert wurden.
Bestellung
und Download hier.
• Rechtzeitig zum diesjährigen Internationalen Frauentag
erschienen: Das Gutachten zum Zweiten Gleichstellungsbericht der
Bundesregierung. Das Gutachten betrachtet die gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen für Erwerbsarbeit, Pflege, Kinderbetreuung und
Hausarbeit. Aussagen zur Entgeltgleichheit finden sich ab Seite 66. Der
gesamte Bericht und erstmals auch zusammenfassende Themenblätter zum
Gutachten finden sich hier. |
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Impressum |
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Dr. Karin Tondorf
(V.i.S.d.P.)
Forschung & Beratung
zu Entgelt- und Gleichstellungspolitik
Am Waldessaum 8
14554 Seddiner See
T. 033201.45056
karintondorf@t-online.de
www.karin-tondorf.de
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Dr. Andrea
Jochmann-Döll
GEFA
Forschung und Beratung
Am Gerichtshaus 73
45257 Essen
T. 0201.4868037
jochmann-doell@gefa-forschung-beratung.de
www.gefa-forschung-beratung.de |
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